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   OLG Brandenburg, 18.11.2003 - 11 U 47/03   

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https://dejure.org/2003,7537
OLG Brandenburg, 18.11.2003 - 11 U 47/03 (https://dejure.org/2003,7537)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.11.2003 - 11 U 47/03 (https://dejure.org/2003,7537)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. November 2003 - 11 U 47/03 (https://dejure.org/2003,7537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung für nicht erbrachte Werkleistungen nach vorzeitiger Beendigung eines Werkvertrages; Grundsätze der Duldungsvollmacht; Maßgebliche Auslegungstatsachen für Angebot und Annahme

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VOB/B § 6; ; VOB/B § 8 Abs. 1; ; VOB/B § 8 Nr. 1; ; VOB/B § 8 Nr. 1 Abs. 2; ; VOB/B § 8 Nr. 1 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 649; ; BGB § 649 S. 2 Halbs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorzeitige Beendigung eines Werkvertrages: Zur Anrechnung des Werklohns aus Kompensationsaufträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung für nicht erbrachte Werkleistungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Freie Kündigung: Vertragspartner können Kompensationsvereinbarung treffen! (IBR 2004, 414)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1344 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.1980 - VII ZR 324/79

    Kündigung des Auftraggebers - Vergütungsanspruch des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2003 - 11 U 47/03
    Dies gilt umso mehr, als der Auftragnehmer im Falle einer Kündigung gemäß § 8 Abs. 1 VOB/B nach Treu und Glauben nur einen Anspruch darauf hat, schadlos gestellt zu werden (RGZ 74, 197, 199; BGH Baurecht 1981, 198).
  • RG, 27.09.1910 - VII 545/09

    1. Gibt § 649 BGB. dem Besteller einen selbständigen Anspruch auf Gewährung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.11.2003 - 11 U 47/03
    Dies gilt umso mehr, als der Auftragnehmer im Falle einer Kündigung gemäß § 8 Abs. 1 VOB/B nach Treu und Glauben nur einen Anspruch darauf hat, schadlos gestellt zu werden (RGZ 74, 197, 199; BGH Baurecht 1981, 198).
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